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   OVG Saarland, 15.07.2002 - 1 Q 30/01   

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https://dejure.org/2002,29134
OVG Saarland, 15.07.2002 - 1 Q 30/01 (https://dejure.org/2002,29134)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2002 - 1 Q 30/01 (https://dejure.org/2002,29134)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2002 - 1 Q 30/01 (https://dejure.org/2002,29134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung eines Beitragsrückstands des Rentenausschusses des anwaltlichen Versorgungswerks der Beklagten und Forderung der Nachzahlung binnen eines Monats; Eine dem Kläger vorenthaltene Gleichstellung mit den so genannten "Altanwälten" im Versorgungswerk der Beklagten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

    Auszug aus OVG Saarland, 15.07.2002 - 1 Q 30/01
    so BVerwG, Beschluß vom 23.12.1992, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 23; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, wobei in den Gründen u. a. ausgeführt wird, daß ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht bereits dann vorliege, wenn sich aus einer typisierenden Regelung geringfügige Ungleichbehandlungen, gewisse Härten oder Ungerechtigkeiten ergeben, BVerfG, Beschluß vom 28.11.1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134 = AnwBl 1998, 162; das BVerwG hat diese Rechtsprechung in zwei weiteren Entscheidungen bestätigt, vgl. Beschlüsse vom 12.5.1993 und vom 22.8.1996, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 und Nr. 34.
  • OVG Saarland, 24.07.2013 - 1 A 44/12

    Versorgungswerk für Rechtsanwälte - zur Berechnung der monatlichen Altersrente

    Der Bescheid vom 27.11.1998 ist - ebenso wie der für das Jahr 1995 ergangene Nachzahlungsbescheid vom 24.11.1999 über 10.445,76 DM (= 5.340,84 Euro) - nach erfolgloser Anfechtungsklage und Zurückweisung des Zulassungsantrags bestandskräftig geworden (Beschlüsse des Senats vom 15.7.2002 - 1 Q 30/01 und 1 Q 31/01 -).
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